Prognosen

Die Prognose beschreibt den voraussichtlich erreichbaren Schulabschluss und bestimmt das Niveau, auf dem das folgende Zeugnis ausgestellt wird. Sie wird von den Lehrkräften der Zeugniskonferenz beschlossen. Alle Prognosen sind unverbindlich. Die erste Prognose erstellen wir zum Halbjahrszeugnis 8.1.

Nach Einführung der Notenskala orientieren wir uns an der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO). Dabei orientieren wir uns an der Zusammenstellung der möglichen Prüfungsgruppen für den jeweiligen Abschluss.

•  Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler während eines Halbjahres werden mit Ü-Noten bewertet.
•  Für das jeweilige Zeugnis werden die Ü-Noten in die Notenskala 1 – 6 übertragen.
•  Der Durchschnitt der Ü-Noten ist ein Kriterium bei der Vergabe der Prognosen und Abschlüsse.

Prognose
Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
Prognose
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Prognose
Übergang AHR
  • Die Prognose für den ESA wird erteilt, wenn die gesetzlichen Anforderungen für diesen Abschluss erfüllt werden.
  • Es darf nicht mehr als eine Note schlechter als Ü6 sein. Es darf kein Fach mit Ü8 bewerte worden sein.
  • Ohne Abschlussprognose ist ein Zeugnis, wenn die gesetzlichen Anforderungen zum Erreichen des ESA nicht erfüllt werden.

wird erteilt,

  • wenn 5 Fächer 2 Sternchen (** → Anforderungsebene MSA), mindestens 2 davon in den Fächern De, Ma, und En aufweisen,
  • wenn in den Fächern De, Ma und En ein Notendurchschnitt von Ü4,4 (MSA 3,4) erreicht wird,
  • wenn in den verbleibenden Fächern ein Durchschnitt von Ü5 (MSA 4) erreicht wird.

wird erteilt,

  • wenn 5 Fächer 2 Sternchen (*** → Anforderungsebene AHR), mindestens 2 davon in den Fächern De, Ma, und En aufweisen
  • wenn in den Fächern De, Ma und En ein Notendurchschnitt von Ü3,4 (AHR 3,4) erreicht wird,
  • wenn in den übrigen Fächern ein Durchschnitt von Ü4 (AHR 4) erreicht wird.