Aktuelles

Aktuelle Informationen zum Coronavirus


Aktuelles Update: 15.01.2022, 16:27 Uhr

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
auf dieser Seite finden sich immer die neuesten Informationen. Die älteren Informationen stehen weiter unten. 

 

Stand: 15.01.2022
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 17.01.2022

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zum 17.01.2022 tritt eine geänderte Schulen-Coronaverordnung in Kraft.

Grundsätzlich bleiben entscheidende Kriterien der Hygienevorschriften, wie das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und das Lüftungskonzept, bestehen.

Die Testfrequenz 3x pro Woche bleibt bis mindestens Mitte März bestehen.

Wie bereits angekündigt, gilt die Testpflicht außerdem ab sofort für alle Personen in Schulen, unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.

Quarantäneregelung in der Schule

Folgende Änderungen gegenüber den Regelungen in der ersten Schulwoche gelten ab Montag:

  • Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person.
  • Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es der infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage.
  • Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne.
  • Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für sie oder ihn eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebten Tag.

Diese Regelungen machen den Umgang mit der Situation deutlich überschaubarer. Es wird aber auch klar, wie wichtig es ist, sich an die Hygienevorschriften zu halten.

Das gilt vor allem für das konsequente Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und das richtige Lüften, wofür die Lehrkräfte Sorge tragen. Zur Reinhaltung der Luft in den Klassenräumen haben wir vom Schulträger für 32 Klassenräume leistungsfähige Luftfilter erhalten, die uns dabei unterstützen.

Ich wünsche uns allen, dass wir gesund durch diese Omikronwelle kommen werden.

Ihr und euer

Thomas Kuhn

 

Stand: 22.12.2021
Weihnachtsbrief

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nun haben wir seit Beginn des Schuljahres fast ein halbes Jahr Schulleben unter Coronabedingungen gelebt. Es ist noch immer fremd und oft anstrengend, die Hygieneregeln zu beachten und unter diesen Umständen Unterricht zu gestalten. Trotzdem ist es eine Freude, alle Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenz zu unterrichten. Ich hoffe sehr, dass wir auch nach den Weihnachtsferien die Schulen offenhalten können.

Wir brauchen in dieser Zeit alle viel Geduld und eine große Portion Gelassenheit, um mit allen Unwegsamkeiten, die uns die Pandemie zumutet, angemessen umgehen zu können.

Darum wünsche ich Ihnen und euch in dieser Hinsicht viel Kraft und ein erholsames und besinnliches Weihnachtsfest und hoffe, dass wir alle Schülerinnen und Schüler nach den Ferien gesund in der Schule wiedersehen werden.

Im Anhang ist ein Brief der Ministerin Prien zu finden.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn


Schreiben der Ministerin vom 21.12.2021 (PDF)

 

Stand: 01.08.2021
Angebot einer Schutzimpfung gegen Covid-19 durch mobile Impfteams an der WBS

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur macht das Angebot einer Schutzimpfung gegen Covid-19 durch mobile Impfteams an Schulen.

Das Angebot gilt für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren. Die Teilnahme ist freiwillig. Bitte lesen Sie / lest ihr dazu bitte das Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, was nähere Auskunft über die Teilnahmebedingungen und Durchführungsmodalitäten der Impfungen gibt.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Schulveranstaltung. Wir helfen bei der Organisation und stellen Räumlichkeiten zur Verfügung. Darum werden unsere Lehrkräfte auch nur über die Impfmöglichkeit informieren, aber nicht über die Notwendigkeit einer Schutzimpfung diskutieren. Keine Schülerin, kein Schüler soll sich unter Druck gesetzt fühlen, an dieser Schutzimpfung teilnehmen zu müssen.

Sollten Sie entschieden haben, dass Ihr Kind an der Schutzimpfung teilnehmen soll, sollten Sie / solltet  ihr entschieden haben, an der Schutzimpfung teilzunehmen, so ist das ausgefüllte Anmeldeformular bis zum 06.08.2021 bei den TutorInnen oder direkt im Schulbüro in einem geschlossenen Umschlag abzugeben.

Sollten Sie / solltet ihr zuhause nicht die Möglichkeit haben, die entsprechenden Unterlagen auszudrucken, sind diese auch im Schulbüro erhältlich.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie / entnehmt ihr bitte den Anlagen.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

Schreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (PDF)
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit mRNA-Impfstoffen (PDF)
Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit mRNA-Impfstoffen (PDF)

 

Stand: 28.07.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht nach den Sommerferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir haben ein sehr schwieriges Schuljahr hinter uns, das große Anstrengungen und Belastungen für uns alle bedeutete. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und den Einsatz der Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie unseren Lehrkräften, Sekretärinnen und unserm Hausmeister.  Alle mussten flexibel sein und sich ständig auf neue Vorschriften, Regeln und Verbote einstellen. Das war nicht immer leicht und hat viele extrem gefordert – aber wir haben durchgehalten!

Wir sind nun dabei, zu ermitteln, welche Unterrichtsinhalte und Kompetenzen in welchen Jahrgängen bzw. Klassen nicht oder nicht hinreichend unterrichtet werden konnten. Die Fachschaften klären, welche Inhalte in welcher Form nachgeholt werden müssen und welche Kompetenzen auch durch andere zukünftige Unterrichte erworben werden können.

Zusätzlich haben wir den Mathematik-und Englischunterricht in Klasse 6 jeweils um eine Stunde aufgestockt um eventuell entstandene Defizite besser aufholen zu können.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 und 8 bieten wir im AG-Bereich die Möglichkeit an, entweder Mathematik oder Englisch anzuwählen, um auch hier eventuelle Versäumnisse aufzuholen.

Die gleiche Möglichkeit stellen wir den Schülerinnen und Schülern der 9. Und 10. Klassen im WP2-Bereich zur Verfügung.

Ob Ihr Kind im AG- bzw. WP2-Bereich an einem Stützkurs Mathematik bzw. Englisch teilnehmen sollte, wird gegebenenfalls von der jeweiligen Fachlehrkraft empfohlen. Sie entscheiden dann, ob Ihr Kind an so einem Stützkurs teilnehmen soll, oder Ihr Kind sich für ein anderes AG-Angebot bzw. einen anderen WPII-Kurs entscheidet. Sollten die Fachlehrkräfte Ihres Kindes eine Teilnahme an einen Stützkurs für notwendig erachten, erhalten Sie im Laufe der ersten Schulwoche darüber eine schriftliche Nachricht, die Sie bitte umgehend ausgefüllt und unterschrieben durch Ihr Kind bei den TutorInnen abgeben lassen.

Sollten Sie sich für die Teilnahme Ihres Kindes für einen Stützkurs ohne Empfehlung der Fachlehrkraft entscheiden, so ist auch dies möglich. Diese Wünsche werden allerdings nachrangig berücksichtigt.

Zusätzlich gibt es noch das Unterstützungs-Programm „Lernchancen: SH“.

Nicht alle Kinder hatten im Zusammenhang mit Homeschooling und Unterricht aus der Ferne die gleichen Voraussetzungen und Chancen. Deshalb haben alle SuS Bildungsgutscheine des Landes von den Klassenlehrkräften erhalten. Mit diesen können Kinder bei nahegelegenen kommerziellen Lern- bzw. Nachhilfeanbietern darin unterstützt werden, verpasste Unterrichtsinhalte nachzuholen und gestärkt in das neue Schuljahr einzusteigen. Diese Bildungsgutscheine haben auch noch nach den Schulferien ihre Gültigkeit. Alle Informationen dazu erhalten Sie unter: https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh (externer Link)

Wie es mit den Hygienebestimmungen im Schulbetrieb weitergeht, ist durch die neue „Corona-Verordnung“, die am 25.07. in Kraft tritt, vorgegeben. Die neue Verordnung gilt zunächst für die ersten drei Schulwochen. Sie finden diese auf den Seiten des Ministeriums.

Wesentlich für den Schulbetrieb sind folgende Punkte:

  • Alle SuS haben von Beginn an Präsenzunterricht.
  • Die ersten drei Schulwochen muss im Schulgebäude, also auch im Unterricht eine Maske getragen werden. Im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
  • Die Kohortenregelung ist aufgehoben. Klassenübergreifende Kurse dürfen also wieder ohne Abstandspflicht stattfinden.
  • Die Pflicht zur zweimaligen Selbsttestung pro Woche bleibt bestehen. Ausgenommen davon sind vollständig geimpfte Personen oder Genesene. Beides muss nachgewiesen werden.

Hinweis zum Masernschutzgesetz:
Bitte denken an die möglicherweise noch ausstehende Vorlage des Nachweises über den Masernimpfschutz. Der Zeitraum für den Nachweis wurde über den 31.07.21 hinaus bis zum 31.12.21 verlängert.

Da am ersten Schultag in der ersten Stunde eine Dienstversammlung stattfindet, beginnt für alle SuS der Unterricht zur zweiten Stunde mit dem Klassenlehrkräfteunterricht und endet nach der 6. Stunde.
Der Mensabetrieb findet ab dem ersten Schultag statt.

Am zweiten Schultag, Dienstag, den 03.08.2021 finden die Einschulungen der neuen Fünftklässler statt. Darum fällt an diesem Tag der Unterricht aus.

Ich freue mich auf ein neues Schuljahr und gehe davon aus, dass eine durchgehende Beschulung aller SuS möglich sein wird.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

 

Stand: 13.05.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 17.05.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

da die Inzidenzwerte seit vielen Tagen im Kreis Segeberg unter fünfzig liegen, erlaubt das Gesundheitsamt ab Montag, den 17.05.2021 für alle Schülerinnen und Schüler den Unterricht in Präsenz. Das heißt, es werden wieder alle Schülerinnen und Schüler im Klassenverband unterrichtet. Darum ist die Abstandspflicht von 1,5 m aufgehoben. Alle anderen Vorschriften des Corona-Hygienekonzeptes, wie z.B. die Maskenpflicht, müssen weiterhin beachtet werden. Auch die zweimalige Testpflicht pro Woche bleibt weiterhin bestehen.

Der neue Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht erlaubt die Beurlaubung bis zum 18.06.2021.

Ich freue mich, dass wir am Montag wieder mit allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam die Schulwoche beginnen können.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

 

Stand: 30.04.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 03.05.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund der günstigen Entwicklung der Inzidenzzahlen im Kreis Segeberg hat das Gesundheitsamt entschieden, dass ab Montag, den 03.05.2021 die 5. und 6. Klassen nun doch im Corona-Regelunterricht arbeiten dürfen.
D.h., dass die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen im ganzen Klassenverband unterrichtet werden. Die Abstandspflicht ist hier aufgehoben.

Wir erwarten also am Montag alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen in der Schule.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

 

Stand: 29.04.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 03.05.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nun ist es endlich wieder so weit. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen wieder zur Schule gehen. Wir starten am Montag, den 03.05.2021 mit Wechselunterricht. Also mit halben Klassen im täglichen Wechsel. Für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt schon Unterricht in der Schule haben, ändert sich also nichts. Es kommen jedoch nun endlich die Klassenstufen 7, 8 und 11 hinzu. Welche Gruppe am Montag startet, erfahren Sie von Ihren TutorInnen.

Ich freue mich, dass nun alle Schülerinnen und Schüler vor Ort unterrichtet werden können und bin sicher, dass wir das gut hinbekommen.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

 

Stand: 23.04.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 26.04.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

aus Sicht des Gesundheitsamtes lassen die aktuellen Inzidenzen leider nur die Rückkehr der 5. und 6. Klassen in den Wechselunterricht zu. Es bleibt also das Präsenzangebot für die Klassenstufen 9, 10, 12 und 13 bestehen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 erhalten ab Montag, den 26.04.2021 Präsenzunterricht im Wechselmodell. Die TutorInnen geben bekannt, welche Gruppe am Montag beginnt.

Wir bedauern es sehr, dass die anderen Jahrgänge immer noch nicht in die Schule zurückkehren dürfen, sind aber guter Hoffnung, dass bei einem weiteren günstigen Verlauf der Inzidenzen eine Woche später auch die Klassenstufen 7, 8 und 11 in die Schule kommen dürfen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung eines Schuljahres ansprechen. Wir haben uns Gedanken gemacht, wie wir eventuell versäumte Unterrichtsinhalte aufarbeiten können und wollen dafür zunächst die Bündelungswoche im Mai nutzen, da das Lernen am anderen Ort durch die Pandemie sowieso recht eingeschränkt ist. Lediglich ein Tag soll als TutorInnentag ausgewiesen werden, der zur Stärkung des sozialen Miteinanders genutzt werden soll. Außerdem wollen wir im nächsten Schuljahr im AG-Bereich für die Klassenstufen 7 und 8 Stützkurse zur Aufarbeitung von Defiziten in bestimmten Fächern anbieten. Das Gleiche planen wir für die Klassenstufen 9 und 10 im WP2-Bereich. Hier finden sich gute Möglichkeiten, alle SuS wieder auf den aktuellen Lernstand zu bringen.

Sollten Sie, liebe Eltern, mit dem Gedanken spielen, Ihr Kind ein Schuljahr freiwillig wiederholen zu lassen, besprechen Sie diese Überlegungen bitte ausführlich mit Ihren TutorInnen, um herauszufinden, ob das wirklich die beste Lösung für Ihr Kind darstellt. Bei Ihren Überlegungen sollten Sie auch folgende Aspekte berücksichtigen, die die positive Entwicklung Ihres Kindes eher negativ beeinflussen könnten:

  • negative Auswirkungen durch Verlust der Klassengemeinschaft und Überalterung

  • mögliche Schwierigkeiten beim Einleben in eine neue Klassengemeinschaft

  • Die jetzigen Lehrkräfte kennen Ihr Kind und wissen, was es versäumt hat und können darum gezielt auf Defizite eingehen.

  • Bei einer Wiederholung z.B. aus einer 9. Klasse in eine dann 9. Klasse muss damit gerechnet werden, dass Inhalte aus der 8. Klasse aufgearbeitet werden. Unterforderung kann zu Demotivation führen und die Wiederholung hat einen negativen Effekt.

  • Freiwillige Wiederholer können sich die Klasse nicht aussuchen und müssen damit rechnen, dass SuS aus einer Klasse auf mehrere Klassen aufgeteilt werden.

  • Durch die freiwilligen Wiederholer können Klassengrößen von über 30 SuS pro Klasse entstehen und diese Situation kann das Lernen sehr erschweren.

Ich hoffe, dass die aufgeführten Punkte hilfreich sind und Sie gemeinsam mit Ihren TutorInnen zu einer guten Lösung finden.

In der Hoffnung, dass bald alle Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen dürfen, verbleibe ich mit
herzlichen Grüßen

Thomas Kuhn

 

Stand: 26.03.2021
Informationen zur freiwilligen Wiederholung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

gemäß des Erlasses zur freiwilligen Wiederholung aufgrund der Coronapandemie im Schuljahr 2020/21 ist es den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 8 und den Jahrgangsstufen 11 und 12 erlaubt, die Klasse zu wiederholen, ohne dass dieses als Wiederholung angerechnet wird (siehe den entsprechenden Erlass im Anhang).

Da eine freiwillige Wiederholung eines Schuljahres nur im Ausnahmefall Sinn macht, ist eine Beratung durch die Tutorin/ den Tutor vor einer Entscheidung zwingend erforderlich. Ein eventueller Antrag muss bis spätestens eine Woche vor der Zeugniskonferenz zum Ende des Schuljahres gestellt werden.

Vor einer Entscheidung für die freiwillige Wiederholung ist weiter zu bedenken, dass es bei jüngeren Schülerinnen und Schülern von Jahr zu Jahr zu sehr großen Sprüngen in der Persönlichkeitsentwicklung kommt. Das kann dazu führen, dass ein Kind in der neuen Klasse mit den jüngeren Schülerinnen und Schülern nicht so gut zurechtkommt. Außerdem ist es für unsere Schülerinnen und Schüler belastend, aus ihrer gewohnten Klassengemeinschaft gerissen zu werden und in der neuen Klasse einen Platz zu finden.

Es ist uns bewusst, dass sich bei Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs zunächst alle Schülerinnen und Schüler neu in die Schule und den Schulalltag einfinden müssen. Die Klassenstrukturen, Rituale und Regeln müssen in Erinnerung gerufen und erneut gefestigt werden.  Behutsam werden wir in den Unterrichtsalltag einsteigen und uns bemühen, alle SuS dort abzuholen, wo sie stehen. Gemeinsam werden wir uns auf den weiteren Weg machen und uns bemühen, niemanden zurücklassen.

Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihr Kind den Anschluss an den Lernstand der Klasse nicht erreicht, wenden Sie sich bitte zur Beratung an Ihre Tutorin/ Ihren Tutor.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

Erlass zur freiwilligen Wiederholung aufgrund der Coronapandemie im Schuljahr 2020/21 (PDF)

 

Stand: 11.03.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 15.03.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

leider können wir ab Montag, den 15.03.2021 den Präsenzunterricht nicht, wie es in anderen Kreisen geschieht, auf die Klassen 7, 8, 11 und 12 ausweiten, da wir im Kreis Segeberg zu hohe Inzidenzwerte haben.

Es müssen ab Montag sogar die Klassen 1-6 in den Wechselunterricht gehen, um die Präsenz der SuS in der Schule zu verringern.

Die Einteilung der Klassen 5 und 6 werden von den TutorInnen vorgenommen und Ihnen und Ihren Kindern rechtzeitig mitgeteilt, sodass jede Schülerin und jeder Schüler weiß, an welchen Tagen sie/er in der Schule erscheinen muss und wann sie/ er keinen Unterricht erhält. Der Wechsel geschieht tageweise. Ihre Kinder werden für die Tage, an denen sie zu Hause sind, mit Hausaufgaben versorgt. Ein Online-Unterricht kann nicht stattfinden, da die KollegInnen Unterricht nach Plan durchführen müssen.

Für die Tage, an denen Ihr Kind nicht in der Schule unterrichtet wird, bieten wir für die berechtigten Kinder eine Notbetreuung von 7.45 bis 13.00 Uhr an.

Diese Regelung gilt bis auf Weiteres. Sollte sich die Situation ändern, werden wir Sie so schnell, wie es uns möglich ist, darüber unterrichten.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

 

Stand: 03.03.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 08.03.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie gestern bereits der Presse zu entnehmen war und heute durch die Corona-Schulinformation 2021 – 017 auch uns Schulen offiziell mitgeteilt wurde, sollen wir am Montag, den 08.03.2021 für die Jahrgänge 5 und 6 mit dem Präsenzunterricht starten. Dieses soll mit ganzen Klassen stattfinden. Ein Wechselunterricht ist für diese Jahrgänge in unserem Kreis nicht vorgesehen. Die Abstandspflicht ist für den Lernverband also in der Regel für den Klassenverband oder auch für klassenübergreifende Kurse wie Religion oder Philosophie aufgehoben.

Liebe Schülerinnen und Schüler, es besteht weiterhin Maskenpflicht. Diese darf lediglich bei der Essenseinnahme abgenommen werden. Wir bitten darum, OP-Masken oder FFP2-Masken zu tragen.

Die Mensa hat ab Montag wieder geöffnet. Der zeitliche Ablauf zur Essenseinnahme wird aus der Zeit vor dem Lockdown übernommen.

Der zusätzliche Präsenzunterricht für die 5. und 6. Klassen kann durch Überschneidungen und Wechselpausen zu einer Einschränkung des Distanzunterrichts für die Klassen 7, 8, 11 und 12 führen. Dies wird auch bei den weiteren Ausführungen des Ministeriums deutlich gemacht. Weiterhin wird klargestellt, dass der Präsenzunterricht Vorrang hat. Darum hoffen wir sehr, dass auch für die weiteren Jahrgänge bald eine Beschulung in Präsenz möglich ist. Bis dahin sind unsere Kolleginnen und Kollegen bemüht, den Distanzunterricht so umfassend wie möglich aufrechtzuerhalten.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

 

Stand: 12.02.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem wir in der Woche vor den Weihnachtsferien in den Lockdown gegangen sind, erhalten seit Januar nur die Schüler und Schülerinnen der Abschlussklassen ein Präsenzangebot.

Wir alle hatten gehofft, dass bei sinkenden Inzidenzwerten alle Schülerinnen und Schüler entsprechend dem Vier-Stufen-Plan wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren können.

Leider wurde gestern von unserer Landesregierung etwas Anderes beschlossen.

Für unsere Schule bedeutet das, dass mindestens bis zum 07.03.2021 bis auf die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen alle anderen Schülerinnen und Schüler im Distanzlernens bleiben.

Das entsprechende Schreiben der Ministerin an die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ist im Anhang zu finden.

Ich bedaure es sehr, dass wir euch nicht schon eher wieder in Präsenz unterrichten können, und hoffe, dass wir die Phase des Distanzlernen alle gut überstehen.

Ich wünsche allen viel Kraft und Geduld und vor allem Gesundheit.

Thomas Kuhn

Elternanschreiben der Ministerin vom 11.02.2021 (PDF)

 

Stand: 22.01.2021
Informationen zur Zeugnisausgabe

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am 26.01.2021 finden die letzten Zeugniskonferenzen statt und die Zeugnisausgabe steht kurz bevor.

Leider müssen wir in diesem Jahr auch bei der Zeugnisausgabe besondere Wege gehen, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden. Entsprechend den Vorgaben des Ministeriums haben wir uns darum für das folgende Prozedere entschieden:

  • Den SuS, die Präsenzunterricht erhalten, werden ihre Zeugnisse am 28. oder 29.01 2021 ausgehändigt. Es findet an diesen beiden Tagen normaler Unterricht statt und auch der Freitag ist nicht verkürzt. Sollte an den Ausgabetagen kein Unterricht der TutorInnen stattfinden, kann das Zeugnis auch durch Fachlehrer ausgehändigt werden. Näheres regeln die TutorInnen.

  • Für alle anderen Jahrgänge ist das Zeitfenster zur Zeugnisausgabe bzw. Notenübermittlung von Mittwoch, den 27.01. bis Mittwoch, den 03.02.2021.

  • Die Berichtszeugnisse der 5. und 6. Klassen werden in diesem Zeitraum unter Berücksichtigung der Hygieneregeln an die SuS bzw. den Erziehungsberechtigten ausgegeben. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich immer nur eine Person pro Zeugnis zum Abholen des Zeugnisses in die Schule kommen darf. Näheres regeln die TutorInnen.

  • Den SuS der 7., 8., 11. und 12. Klassen werden die Noten telefonisch mitgeteilt. Die Zeugnisse werden für die SuS dieser Klassen erst ausgegeben, wenn auch für diese SuS wieder Präsenzunterricht stattfindet.

  • Für SuS der 12. Klassen, die unsere Schule am Ende der 12. Klasse verlassen, muss ebenfalls eine Zeugnisübergabe durch die TutorInnen organisiert werden.

  • Zeugnisse können auf Wunsch der Eltern auch per Mail verschickt werden.

  • Sollte es weitere begründete Ausnahmefälle geben, werden diese bitte bei den TutorInnen angemeldet und mit der Schulleitung abgestimmt.

Herzliche Grüße
Thomas Kuhn

 

Stand: 15.01.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 18.01.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen,

endlich hat die Ministerin die Möglichkeiten der Beschulung so erweitert, dass wir unseren Wunsch, Wechselunterricht anbieten zu dürfen, nun umsetzen können.

Die Vorteile liegen darin, dass wir immer nur eine halbe Klasse pro Tag in der Schule haben, sich die Schülermenge, die sich morgens auf den Weg machen muss und sich in der Schule begegnet, somit halbieren können. Wir können so dem Aufruf nach Kontaktminimierung besser nachkommen.

Da eine Lehrkraft wieder nur eine Gruppe zurzeit unterrichten muss, ist es möglich, die Fachräume zu nutzen.

Wir wissen aus den Erfahrungen des letzten Jahres, dass die Beschulung einer kleinen Lerngruppe sehr intensiv ist und somit der gleichzeitigen Betreuung zweier Lerngruppen weit überlegen scheint.

Die Erfahrungen dieser Woche haben gezeigt, dass es häufig vorkommt, dass SuS das selbstorganisierte Lernen nicht soweit beherrschen, dass sie auch lernen können, wenn die Lehrkraft nicht im Raum ist. Störungen halten dann auch andere SuS vom Lernen ab.

An den Tagen, an denen die SuS nicht in der Schule präsent sind, arbeiten die 9. und 10. Klassen grundsätzlich an den Prüfungsvorbereitungen. Entsprechende Übungsunterlagen werden von den Fachlehrkräften gestellt. Oder die SuS werden individuell von den Fachlehrkräften mit Aufgaben versorgt. In der Oberstufe bezieht sich das auf alle Fächer.

Der Wechselunterricht beginnt am Montag, den 18.01.2021. Der jetzige Stundenplan bleibt bestehen.

Die jetzige Gruppeneinteilung in den 9. und 10. Klassen bleibt ebenfalls bestehen.

Einigen Gruppen werden Räume neu zugewiesen, um optimale Abstände von Gruppe zu Gruppe herzustellen. Der neue Raumplan findet sich im Anhang.

Für die 13. Klassen muss eine neue Einteilung vorgenommen werden, um auch klassenübergreifende Kurse richtig zu bedienen.

Ein entsprechender Plan ist wird über die Tutoren bereitgestellt. Wir hoffen, so die Infektionsgefahr noch weiter zu verringern und das Lernen gleichfalls zu optimieren.

Wir schaffen das!

Norderstedt, den 14.01.2021

Thomas Kuhn

 

Stand: 08.01.2021
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 11.01.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

in der Hoffnung, dass diese Informationen nachhaltig sind, möchten wir Ihnen und euch beschreiben, wie der Unterricht ab Montag für die nächsten drei Wochen organisiert sein wird:

  1. Grundsätzlich erhalten die Klassen fünf bis acht, elf und zwölf Distanzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen neun, zehn und dreizehn werden in Präsenz unterrichtet.

  2. Die Schulleitung hat entschieden, dass der bestehende Stundenplan prinzipiell auch für den Distanzunterricht gilt. Das heißt, wenn im Stundenplan das Fach Mathematik donnerstags in der ersten und zweiten Stunde ausgewiesen ist, dann arbeitet ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, bitte in dieser Zeit an euren Matheaufgaben und seid für eure Mathematiklehrkraft erreichbar, so wie sie auch für euch erreichbar ist. Dies gilt auch für alle anderen Fächer. Ausnahmen können sich nur dann ergeben, wenn eure Lehrkraft durch den Präsenzunterricht in dieser Zeit verhindert ist. Solltet ihr aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines dringenden Termins nicht teilnehmen können, brauchen wir eine Entschuldigung wie beim normalen Unterricht auch. Veränderungen im Stundenplan werden durch die TutorInnen rechtzeitig mitgeteilt.

Liebe Eltern, wir wissen, dass eine solche Regelung vielleicht manchmal schwer mit dem heimischen Rhythmus vereinbar ist. Uns erscheint sie aber aus den Erfahrungen des ersten Lockdowns sehr wichtig, da sich zunehmend herausstellte, dass die Schülerinnen und Schüler eine klare Zeitstruktur und erreichbare Ansprechpartner*innen benötigen. Sollte es einmal nicht möglich sein, am Onlineunterricht teilzunehmen, benachrichtigen Sie bitte die entsprechende Lehrkraft.

  1. Die jeweilige Lehrkraft stellt die Aufgaben in der Regel vorher auf SchulcommSy und wird euch auch über ihre Erreichbarkeit informieren. Erreichbar sind wir für unsere Schülerinnen und Schüler über Jitzi, über SchulcommSy und per Mail oder auch telefonisch. Dies wird von Lehrkraft zu Lehrkraft unterschiedlich sein. Wir wollen dabei darauf achten, dass ihr nicht stundenlang in Videokonferenzen unterrichtet werdet, da dies sehr anstrengend ist. Möglich sind deshalb auch nur kurze Treffen zu Beginn einer Stunde oder Onlinebereitschaft der Lehrkraft, um Fragen zu beantworten. Wenn allerdings eine Lehrerin oder ein Lehrer zu einer Videokonferenz einlädt, ist diese eine verbindliche schulische Veranstaltung.

  2. Auch die Erledigung der Aufgaben ist verbindlich und wird je nach Aufgabenart bewertet. Die Aufgaben und Inhalte werden nicht alle im späteren Präsenzunterricht wiederholt.

  3. Es gibt inzwischen die Möglichkeit, Laptops als Leihgeräte von der Schule zu erhalten. Falls Sie für Ihr Kind von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, informieren sie bitte uns, damit wir Ihnen einen Antrag zukommen lassen können, den Sie bei Herrn Kuhn oder Herrn Gimm einreichen können. Auf den Rechnern lässt sich nichts speichern, wer keinen Stick hat, kann sich auch diesen ausleihen.

  4. In dringenden Fällen ist es möglich, dass einzelne Schülerinnen oder Schüler Räumlichkeiten in der Schule zum Arbeiten zugewiesen bekommen. Dies beinhaltet aber keine Betreuung, sondern soll die Möglichkeit konzentrierten Arbeitens schaffen.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir wissen, dass diese Form des Unterrichts Schule als Ort des gemeinsamen Lernens und des sozialen Austauschs nicht ersetzen kann. Dies gilt natürlich an erster Stelle für euch, liebe Schülerinnen und Schüler. Aber auch wir als Lehrkräfte fühlen uns in einem Klassenraum mit euch deutlich wohler als vor dem Bildschirm. Wir hoffen, dass die Schulschließung diesmal wirklich nur die drei angekündigten Wochen dauert. Und wir freuen uns darauf, euch bald wiederzusehen.

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn

 

Stand: 12.12.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht vor den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler der WBS,

wie Sie sicher aus der Presse schon entnommen haben, gelten für die letzte Schulwoche besondere Regeln. Im Zusammenhang mit dem negativen Pandemieverlauf müssen auch die Schulen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr ihren Beitrag leisten.

Darum werden ab Montag die Klassen 8-13 in Distanz unterrichtet. Die Klassen 5-7 erhalten Präsenzunterricht. Jedoch können Sie entscheiden, ob Ihr Kind beurlaubt wird. Diese Beurlaubung braucht nicht begründet zu werden, gilt ab Antragstellung und für die ganze Woche.

Unser Ministerpräsident begrüßt ausdrücklich eine Beurlaubung, da sie zur Eindämmung der Pandemie beiträgt. SuS, die beurlaubt sind, erhalten kein Unterrichtsangebot. Die Schule ist jedoch verpflichtet, darauf zu achten, dass den beurlaubten SuS inhaltlich kein Nachteil entsteht.

Am Montag beginnt der Unterricht zur zweiten Stunde, da das Kollegium aus aktuellem Anlass in der ersten Stunde zu einer Dienstversammlung zusammenkommt.

In der zweiten und dritten Stunde haben wir Tutorenunterricht vorgesehen, zu dem wir alle SuS der 5-7 Klassen erwarten, auch die Kinder, die eine Beurlaubung beantragen. Wir wollen die beiden Stunden für eine würdige und besinnliche Verabschiedung in die Weihnachtszeit nutzen. Wir glauben, dass es gerade für unsere jüngeren SuS wichtig ist, sich angemessen voneinander zu verabschieden.

Hier können ihre Kinder dann auch die Urlaubsanträge abgeben. Die beurlaubten SuS gehen dann nach der dritten Stunde nach Haus. Für alle anderen gibt es Unterricht nach Plan.

Ich bedaure es sehr, dass wir die letzte Schulwoche nicht im Normalbetrieb durchführen können, zumal wir insgesamt nur sehr wenige und in letzter Zeit keine Coronavorkommnisse in der Schule hatten. Dies ist sicher auch der konsequenten Einhaltung der Hygieneregeln der ganzen Schulgemeinschaft zu verdanken.

Nun lassen wir die letzte Woche anders als gedacht ausklingen. Hoffentlich schaffen wir es trotzdem in eine vorweihnachtliche Stimmung zu kommen und das Fest zu genießen.

Ich wünsche Ihnen und euch allen ein fröhliches und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Bleiben Sie gesund, kommt gesund wieder

Ihr und euer Thomas Kuhn                                           
Norderstedt, den 12.12.2020

Elternanschreiben der Ministerin vom 11.12.2020 (PDF)

 

Stand: 30.11.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die bekannten Regelungen und Hygienemaßnahmen gelten weiter.

Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Thomas Kuhn

 

Stand: 02.10.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht

Liebe Eltern,

leider sind wir am letzten Schultag doch noch mit einem Coronafall überrascht worden. Die Infektionskette ist definiert und die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind informiert und stehen mit dem Gesundheitsamt in Verbindung. Sie brauchen sich also keine Sorgen machen, wenn Sie nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert wurden.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Ministerin, die u.a. darauf hinweist, dass nach den Herbstferien zunächst für zwei Wochen grundsätzlich eine Maske getragen werden muss. Das gilt auch für den Unterricht und für den Schulweg. Bitte lesen Sie das Schreiben aufmerksam und besprechen Sie die neuen Bestimmungen mit Ihrem Kind.

Herzlichen Dank und bleiben Sie gesund
Thomas Kuhn

Elternanschreiben der Ministerin vom 01.10.2020 (PDF)

Stand: 27.08.2020
Aktuelle Informationen zum Umgang mit Krankheitsanzeichen

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat heute eine neue Empfehlung zum Umgang mit Schülerinnen und Schüler mit Krankheitsanzeichen herausgegeben.

Sie finden die Empfehlung im Anhang.

Außerdem ist es nach Aussage der Ministerin in einem Schreiben vom 21.08.2020 nicht mehr notwendig, dass Kinder, also auch Geschwisterkinder zu Hause bleiben müssen, wenn andere Personen der häuslichen Gemeinschaft Krankheitssymptome aufweisen, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus hindeuten. Auch wenn ein Mitglied der häuslichen Gemeinschaft auf das Testergebnis wartet, dürfen die anderen die Schule besuchen.

Ich hoffe, dass so alles etwas leichter wird.

Herzliche Grüße
Thomas Kuhn

Empfehlung Krankheitsanzeichen Ministerium vom 26.08.2020 (PDF)

Stand: 21.08.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht

Liebe Eltern,

nun haben wir schon zwei Wochen Schule hinter uns und allmählich haben sich die Abläufe im Schulalltag gefestigt. Unser Hygienekonzept hat sich weitestgehend umsetzen lassen. Durch kleine Korrekturen z.B. in der Pausenordnung konnten wir die Abläufe optimieren.

Ab Montag, den 24.08.2020 besteht in der Schule Maskenplicht. Sie entspricht unserer dringenden Bitte auf dem Schulgelände eine Maske zu tragen. Nur im Unterricht besteht keine Maskenpflicht. Hier kann aber weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden. Wenn die Schülerinnen und Schüler auf ihren Pausenaufenthaltsplatz angekommen sind, dürfen sie auch hier weiterhin die Maske abnehmen.

Im Anhang finden Sie das entsprechende Schreiben des Ministeriums.

Für den Fall, dass entsprechend des „Corona-Reaktions-Plan Schule SH“ (siehe Anhang) der Präsenzunterricht immer mehr eingeschränkt werden muss, arbeiten wir intensiv an der Planung und Erstellung der alternativen Stundenpläne sowie an klaren Strukturen für den digitalen Distanzunterricht. So hoffen wir, dass wir im Ernstfall gut präpariert sind und Ihre Kinder gut betreut und versorgt werden können. Wichtig ist uns dabei auch, dass ein geregelter und verbindlicher schulischer Tagesablauf vorgegeben ist, damit die Schülerinnen und Schüler im Lernfluss bleiben.
Wenn wir uns alle an die Hygienevorschriften halten, erhöht sich die Chance, eine teilweise oder komplette Schulschließung zu vermeiden. Darum bitte ich Sie nochmals mit Ihren Kindern über die Notwendigkeit der Einhaltung der Hygienevorschriften zu sprechen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit herzlichen Grüßen
Thomas Kuhn

Schreiben des Ministeriums vom 21.08.2020
Corona-Reaktions-Plan Schule SH vom 07.08.2020

Stand: 05.08.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht nach den Sommerferien

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie wir heute durch die Presse erfahren konnten, hat die Ministerin Frau Prien mitgeteilt, dass der Schulbetrieb wie erhofft in Form von Präsenzunterricht zum 10.08.2020 starten kann. Wir freuen uns sehr, unsere Schülerinnen und Schüler am Montag um 9.00 Uhr zum TutorInnenunterricht begrüßen zu können. Da wir sehr viele organisatorische Dinge besprechen müssen, die vor allem im Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen, werden die Schülerinnen und Schüler am Montag ausschließlich durch die TutorInnen unterrichtet. Um 13.05 Uhr ist Schulschluss. Am Dienstag finden die Einschulungsfeiern der neuen Fünftklässler statt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag unterrichtsfrei.

Beachten Sie bitte, dass der Mensabetrieb erst am Mittwoch beginnt und der Kiosk erst am Donnerstag der ersten Schulwoche genutzt werden kann.

Damit wir in der Schule die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich halten und im Falle einer Infektion der Kreis der Betroffenen möglichst klein ist, sind wir verpflichtet, die Durchmischung der Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich zu halten.

Darum setzen wir in diesem Schuljahr die WP2-Kurse und AGs aus. Die Durchmischung in einem Jahrgang ist nicht zu vermeiden, da verpflichtende Kurse (z.B. WPI) nicht ausgesetzt werden können.

So bildet ein Jahrgang eine Kohorte. Innerhalb einer Kohorte ist die Abstandspflicht aufgehoben. Zu allen anderen Personen in der Schule ist der Mindestabstand von 1,5 m stets einzuhalten.

Ich folge der dringenden Empfehlung der Ministerin und bitte alle Schülerinnen und Schüler, im Schulgebäude und ebenfalls auf dem Außengelände und ab Klasse 7 auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Im Anhang finden Sie einen Elternbrief vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der an Sie gerichtet ist. Ich bitte Sie, die Inhalte des Briefes mit Ihren Kindern zu besprechen und uns bei der Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. Der Brief beinhaltet einen Rückmeldebogen zur „Belehrung zum Umgang mit möglichen Infektionskrankheiten“. Ich bitte Sie, den Rückmeldebogen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb der ersten Schulwoche den Klassenlehrkräften zukommen zu lassen.

Weiter finden Sie in der Anlage das Hygienekonzept der WBS, in dem u.a. die Pausenregelung, der Mensabetrieb und die allgemeinen Verhaltensregeln in Coronazeiten näher beschrieben sind. Alle Details werden die Lehrkräfte mit Ihren Kindern genau besprechen.

Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen können, so melden Sie dies bitte morgens vor der ersten Schulstunde dem Schulsekretariat. In Coronazeiten ist eine lückenlose Dokumentation über Anwesenheit oder Fehlen unserer Schülerinnen und Schüler noch wichtiger als sonst.

Wir sind gut vorbereitet und freuen uns auf einen gelungenen Start.

Ihr und euer Thomas Kuhn

Elternbrief des Ministeriums (PDF)
Belehrungsformular des Ministeriums (PDF)
Hygienekonzept der Willy-Brandt-Schule (PDF)
Anlage zum Hygienekonzept der Willy-Brandt-Schule Farbzuweisung Kohorten (PDF)
Anlage zum Hygienekonzept der Willy-Brandt-Schule Mensabetrieb (PDF)
Anlage zum Hygienekonzept der Willy-Brandt-Schule Anwesenheitsdokumentation Unterricht (PDF)
Anlage zum Hygienekonzept der Willy-Brandt-Schule Anwesenheitsdokumentation Kurse (PDF)
Anlage zum Hygienekonzept der Willy-Brandt-Schule Pausenregelung (PDF)
Anlage zum Hygienekonzept der Willy-Brandt-Schule Lehrerarbeitsplätze (PDF)

Stand: 13.06.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

wie bereits angekündigt, sollen in der letzten Schulwoche vom 22.06. bis zum 26.06. 2020 alle Schülerinnen und Schüler noch einmal im Klassenverband zusammenkommen. Die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern ist für die Unterrichtssituation aufgehoben. So will es die Ministerin, um unseren Schülerinnen und Schülern vor den Sommerferien die Gelegenheit zu bieten, als Klassengemeinschaft zusammenzukommen. So können wir uns gemeinsam über die Erfahrungen des homeschooling austauschen und mit dem Gefühl in die Ferien gehen, dass es noch eine Klassengemeinschaft gibt.

In der unten stehenden Tabelle ist aufgeführt, wann welche Klasse Unterricht hat.

Am letzten Schultag ist für alle die Zeugnisausgabe.

Der Unterricht pro Klasse geht über drei Schulstunden. So können wir die Hofpausen vermeiden, in denen es aus unserer Sicht nicht garantiert werden kann, dass zwischen den Schülerinnen und Schülern der unterschiedlichen Klassen die gebotene Abstandsregel eingehalten wird.

Zur Zeugnisausgabe am Freitag hat jede Schülerin und jeder Schüler eine Stunde Unterricht.

Ich hoffe, liebe Eltern, dass Sie gemeinsam mit Ihren Kindern die Ferien genießen können. Den Schülerinnen und Schülern wünsche ich entspannte Tage ohne homeschooling oder distance learning.

Im Moment gehen wir davon aus, dass wir nach den Ferien den Unterricht mit kleinen Änderungen im Normalbetrieb wieder aufnehmen können.

Bleiben Sie gesund und kommt gesund wieder.

Thomas Kuhn

 

Zeit / Tag

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Zur 1. Stunde

5a
7a
9a
11a

5b
7b
9b
11b

5c
7c
9c
11c

5d
7d
9d

alle
„A Klassen“

Zur 2. Stunde

6a
8a
10a
12a

6b
8b
10b
12b

6c
8c
10c
12c

6d
8d
10d

alle
„B Klassen“

Zur 3. Stunde

_________

_________

_________

_________

alle
„C Klassen“

Zur 4. Stunde

_________

_________

_________

_________

alle
„D Klassen“

 

Stand: 04.06.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich zu weiteren Schritten hin zur Normalität des Schulbetriebes geäußert (siehe unten).

Entsprechend der Vorgaben sind wir dabei die letzte Schulwoche zu organisieren. Über den Ablauf werden wir wieder über die Tutorinnen und Tutoren rechtzeitig informieren.

Das Gebot zur Einhaltung der Abstandsregel gilt ab dem 22.06.2020 in Schulen nicht mehr.

Thomas Kuhn

Stand: 20.05.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

nun ist es klar. Das Ministerium hat bekanntgegeben, dass die Phase 4 zum 1. Juni 2020 beginnt.

Das heißt, dass ab dann alle Klassen ein Präsenzangebot erhalten werden. Die Tabelle zeigt, wann welcher Jahrgang Unterricht hat. Eine Schülerin, ein Schüler erhält drei Stunden Unterricht an den entsprechenden Tag. Die Feinplanung ist in Arbeit und wird über die Tutorinnen und Tutoren rechtzeitig an die Eltern und SuS weitergeleitet.

So werden wir es schaffen, dass jede Schülerin und jeder Schüler vor den Sommerferien noch ein paar Mal in die Schule kommen wird und ein persönlicher Kontakt zu den Mitschülerinnen und Mitschülern sowie zu den Tutorinnen und Tutoren und einigen Fachlehrkräften möglich ist.

Herzliche Grüße
Thomas Kuhn

Woche/ Tag

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

01.-05. 06. 2020

Pfingst-
montag

Klasse
8 und 5

Klasse
6 und 11

Klasse
9 und 10

Klasse
7 und 12

————-

08.-12. 06. 2020

5 und 6

8 und 7

6 und 12

9 und 5

7 und 8

————-

15.-19. 06. 2020

mündliche Prüfungen

mündliche Prüfungen

mündliche Prüfungen

11 und 5

Entlass-
feier

Entlass-
feier

  

Stand: 15.05.2020
Aktuelle Informationen zum Unterricht in den Jahrgängen

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

jetzt, wo die schriftlichen Abitur-, ESA- und MSA – Prüfungen geschrieben sind, können wir wieder vermehrt Schülerinnen und Schüler in der Schule unterrichten.

So erhalten in der Woche vom 18. bis zum 22.05.2020, also an den drei Unterrichtstagen der Himmelfahrtswoche, zunächst am Mo. und Mi. die 9. und 12. Klassen Unterricht, am Di. werden die Klassen 10. und 11. Klassen vor Ort beschult.

Außerdem hat heute das Ministerium mitgeteilt, dass ab dem 25. Mai 2020 die Phase 3 beginnt und somit die 8. Klassen ebenfalls ein Präsenzangebot erhalten.

Wann die Phase 4 startet und dann zusätzlich die Klassen 5, 6 und 7 ein Präsenzangebot erhalten, ist uns noch nicht bekannt.

Es finden in der Woche vom 25. bis zum 29. Mai ebenfalls die Abitursprechprüfungen im Fach Englisch statt.

Die entsprechenden Pläne, wann welche Schülerin und welcher Schüler welchen Unterricht hat, wurde den Schülern und Eltern von den jeweiligen Tutorinnen bzw. Tutoren mitgeteilt.

Einen Überblick darüber, wann welche Jahrgänge in die Schule kommen werden, finden Sie im Anhang.

Wir freuen uns sehr, dass durch den Beginn des Unterrichts vor Ort wieder ein kleines Stückchen Normalität einkehrt und wir nach und nach mit allen Schülerinnen und Schüler persönlich im direkten Kontakt arbeiten können.

Ich hoffe auf einen günstigen Pandemieverlauf der es zulässt, die aufgestellten Pläne umzusetzen.

Herzliche Grüße
Thomas Kuhn


Überblick zum Unterricht in den Jahrgängen ab dem 18.05.2020 (PDF)

 

Stand: 11.05.2020
Terminplan Abitur 2019/20 aktualisiert

 Liebe Schülerinnen und Schüler des 13. Jahrganges,

jetzt stehen die angekündigten Termine fest:

25.05.2020 Bekanntgabe des Prüfplans Englisch Sprechprüfung
26./28.05.2020 Englisch Sprechprüfung
05.06.2020 Achtung: Anwesenheitspflicht aller SuS des Abiturjahrganges
·         Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Abiturs
·         Beratung bei zusätzlichen Prüfungen
·         Ausgabe der Anmeldung zum mündlichen Abitur
12.06.2020 Aushang des Prüfplans für das mündliche Abitur
15.-17.06.2020 Mündliche Abiturprüfungen 
19.06.2020 Ausgabe der Abitur-Zeugnisse

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Brückner
(Oberstufenleitung)

 

Stand 03.05.2020

Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Eckdaten für die weitere Beschulung in Schleswig-Holstein festgelegt.

Übertragen auf die Willy-Brandt-Schule bedeutet das für unsere Schülerinnen und Schüler eine Beschulung nach dem unten aufgeführten Ablaufplan. Es geht zunächst darum die Abitur-, ESA- und MSA- Prüfungen zu gewährleisten. Hinzu kommen dann Beratungsgespräche. Erst danach sind ab dem 25.05. sogenannte Präsenzangebote für die Klassen 8, 9, 10, 11 und 12 vorgesehen. In der letzten Phase vor den Sommerferien sollen dann die Klassen 5, 6 und 7 dieses Präsenzangebot erhalten. Für die Zeit vom 25.05. bis zu den Sommerferien stehen etwa 20 Schultage zur Verfügung. Bei der Einhaltung der jetzigen Hygieneverschriften ist davon auszugehen, dass in diesem Zeitraum jede Schülerin, jeder Schüler nicht mehr als 2-3-mal in der Schule erscheinen kann.

Darum wird die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmaterial für die Arbeit zuhause weiter aufrechterhalten. Die Betreuung Ihrer Kinder durch unsere Lehrkräfte bleibt bestehen.

Auch die Notfallbetreuung wird weiterhin angeboten. Die Bedingungen haben sich nicht verändert.

Herzliche Grüße
Thomas Kuhn

Ablaufplan

04.05.2020                           Prüfungsvorbereitungen für die 9. und 10. Klassen
05.05.2020                           Schriftliches Abitur Mathematik
Beratungsgespräche mündliche Prüfung (P4/P5)
06.05.2020      Beratungsgespräche für die 11. und 12. Klassen
Beratungsgespräche mündliche Prüfung (P4/P5)
Prüfungsvorbereitungen für die 9. und 10. Klassen
07.05.2020   Prüfungsvorbereitungen für die 9. und 10. Klassen
Beratungsgespräche mündliche Prüfung (P4/P5)
Beratungsgespräche für die 11. und 12. Klassen
Zeugnisausgabe Q2.2
08.05.2020   Beratungsgespräche für die 11. und 12. Klassen
Beratungsgespräche mündliche Prüfung (P4/P5)
Prüfungsvorbereitungen für die 9. und 10. Klassen
11.05.2020 Schriftliche Abschlussprüfungen ESA Deutsch
Schriftliche Abschlussprüfungen MSA Englisch
12.05.2020   Beratungsgespräche für die 11. und 12. Klassen
13.05.2020 Schriftliche Abschlussprüfungen ESA Mathematik
Schriftliche Abschlussprüfungen MSA Deutsch
14.05.2020 Beratungsgespräche für die 11. und 12. Klassen
15.05.2020   Schriftliche Abschlussprüfungen ESA Englisch
Schriftliche Abschlussprüfungen MSA Mathematik
18. bis 22.05.2020 Beratungsgespräche für Klasse 9, 10, 11 und 12
Ab dem 25.05.2020 Phase 3 und 4 (wann Phase 4 beginnt hat das Ministerium bislang nicht entschieden)
Phase 3: Präsenzangebot für die Klassen 8, 9, 10, 11 und 12
Phase 4: Präsenzangebot für die Klassen 5, 6 und 7

 

Informationen zum sozialpädagogischen Bereich

Der sozialpädagogische Bereich an der Willy-Brandt-Schule ist telefonisch unter (040) 534306-51 weiterhin erreichbar und steht Ihnen und Euch gerne zur Verfügung.

Stand: 30.04.2020
Informationen zum Kennenlerntag 7. Mai 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen, liebe Eltern,

alles ist anders als sonst und daher müssen wir leider schweren Herzens den am 7. Mai 2020 geplanten Kennenlerntag für die Schülerinnen und Schüler der neuen 5.Klassen und ihre Eltern absagen.

Die an unserer Schule angemeldeten Kinder und ihre Eltern erhalten in den nächsten Tagen Post mit den wichtigsten Informationen zum Schulbeginn an der Willy-Brandt-Schule im Sommer 2020.

Herzliche Grüße
Ruth Taubert (Stufenleitung 5/6)

 

Stand: 29.04.2020
Informationen zu den Prüfungen in Jg. 9 / 10

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrganges,

die Termine der schriftlichen Prüfungen zum ESA und MSA wurden vom Ministerium geändert. Sie lauten nun:

  • Montag, 11. Mai 2020: ESA Deutsch, MSA Englisch
  • Mittwoch, 13. Mai 2020: ESA Mathematik, MSA Deutsch
  • Freitag, 15. Mai 2020: ESA Englisch, MSA Mathematik

Nachschreibtermine:

  • Montag, 25. Mai 2020: ESA/MSA Deutsch
  • Mittwoch, 27. Mai 2020: ESA/MSA Englisch
  • Freitag,  29. Mai 2020: ESA/MSA Mathematik

Die mündlichen Prüfungen beginnen ab dem 11. Juni 2020.

Viele Grüße
Bernd Trebeß

 

Informationen zur Wahl des Wahlpflichtfach im Schuljahr 2019/20

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern des 6. Jahrgangs,

leider konnte aufgrund der momentanen Beschränkungen der Schnuppertag zum Wahlpflichtfach 1 und der Informationselternabend nicht stattfinden. Wie der Unterricht ab dem 4. Mai organisiert werden kann ist noch unklar. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir unsere Schnupperwoche für die Kinder organisieren können, ist gering. Sie erhalten in den nächsten Tagen Post, die Ihnen helfen soll, sich über die Fächer zu informieren und eine Entscheidung zu treffen.

Herzliche Grüße
Ruth Taubert (Stufenleitung 5/6)

 

Stand: 19.04.2020

Liebe Eltern,

ich möchte Ihnen zur Unterstützung Ihrer momentanen häuslichen Situation ein Schreiben aus dem IQSH zukommen lassen, das direkt an Sie gerichtet ist.

Vielleicht können Sie die eine oder andere Anregung für sich nutzen.

Herzliche Grüße
Ihr Thomas Kuhn

Schreiben aus dem IQSH an Eltern (PDF)

 

Stand: 17.04.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, Sie hatten trotz der Einschränkungen durch die Coronakrise ein frohes Osterfest und sind hoffentlich alle wohl auf.

Wie Sie aus den Medien sicherlich schon erfahren haben, geht die Planung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bezüglich des Unterrichts zunächst bis zum 04.05.2020.

Daraus geht hervor, dass die Abiturprüfungen und die Prüfungsvorbereitungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Prüflinge aus den 9. und 10. Klassen stattfinden.

Der Vorbereitungsplan wird über die TurorInnen an die entsprechenden SuS und Eltern herangetragen. Die Vorbereitungen beginnen am Mittwoch, den 22.04.2020 in kleinen Gruppen, unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Die Prüflinge der 9. und 10. Klassen haben immer an den Tagen Prüfungsvorbereitung an denen keine Abiturprüfungen abgenommen werden.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler haben zunächst bis zum 04.05.2020 keinen Unterricht.

Die häusliche Versorgung mit Lernmaterial durch die Lehrkräfte soll für diese SuS aufrechterhalten werden. Da es im Kollegium auch Lehrkräfte gibt, die zur Risikogruppe gehören, ist die Anzahl der KollegInnen, die vor Ort das Abitur abnehmen und die Prüfungsvorbereitungen durchführen können begrenzt. Auch müssen in diesem Zeitraum die Abiturarbeiten korrigiert werden. Das bedeutet, dass diese KollegInnen nicht wie in gewohnter Weise die häusliche Unterrichtsversorgung aufrechterhalten können. Trotzdem sind wir bemüht, ihre Kinder „im Lernfluss zu halten“.
Um besser beurteilen zu können, mit wie viel Material ihre Kinder versorgt sind, werden in Zukunft alle Aufgaben beim Tutor zusammenlaufen.

Leider muss wegen der Coronakrise auch der anstehende Elternsprechtag in gewohnter Form ausfallen. Diese Gespräche werden per Telefon geführt.
In diesem Gespräch wird die Klassenlehrkraft mit Ihnen auch den Trendcheck besprechen. Sollten Sie darüber hinaus mit einer Fachlehrkraft sprechen wollen, so leitet die Klassenlehrkraft diesen Wunsch entsprechend weiter.

Leider müssen wir auch davon ausgehen, dass eine Abschlussfeier in der Schule nicht stattfinden kann. Wir denken über Alternativen nach, die es ermöglichen, das erreichte Ziel, den erworbenen Abschluss, die bestandene Prüfung in einem anderen Rahmen entsprechend zu würdigen.

Die Notbetreuung für SuS der Eltern, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten, findet auch nach den Ferien weiterhin statt. Eltern, die dieses in Anspruch nehmen möchten, melden sich bitte am Vortag bis 13.00 Uhr im Schulbüro.

Die Medienmitteilung der Ministerin finden Sie unter dem unten stehenden Link.

Bleiben Sie gesund
Ihr Thomas Kuhn

Medienmitteilung der Ministerin vom 16.04.2020 (PDF)


Stand: 09.04.2020

Videobotschaft von Bildungsministerin Karin Prien zu den Schulprüfungen nach Ostern (externer Link)


Stand: 27.03.2020


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler des 13. Jahrganges,

Sie haben bestimmt schon aus der Presse erfahren, dass die Abiturprüfungen in Schleswig- Holstein grundsätzlich stattfinden. Hierzu gab es ein erstes Schreiben, das die wichtigsten Prüfungstermine nennt. Sie finden die Termine im unten aufgeführten Auszug eines Schreibens von Herrn Kraft an die Schulleitungen.
Weitere Termine werden folgen, da in diesem Plan die Nachschreibtermine für das Profilfach, Ersatztermine für die Englisch-Sprechprüfungen und Studientage nicht enthalten sind. Eine Anfrage wurde bereits an das Ministerium gestellt.
Sobald ich weitere Neuigkeiten habe, werde ich diese hier bekanntgeben.
Trotz der Umstände wünsche ich Ihnen ein frohes Osterfest, halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

Viele Grüße
Thomas Kuhn

Auszug aus dem Schreiben an die Schulleitungen vom 26.03.2020
Die KMK hat am 25. März 2020 entschieden, dass die Abschlussprüfungen bundesweit durchgeführt werden – auch wenn es dabei wegen des Infektionsgeschehens zu weiteren zeitlichen Verschiebungen kommen kann. Auch kann eine Absage letztlich mit Blick auf das weitere Infektionsgeschehen weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Soweit es den terminlichen Ablauf der Prüfungen betrifft, sehen die Planungen des Bildungsministeriums vorläufig (Stand 27.März 2020) folgendes vor und stehen allerdings auch weiterhin unter dem Vorbehalt, dass das Infektionsgeschehen einen ordnungsgemäßen Prüfungsablauf zulässt:

1. Abitur an allgemeinbildenden Schulen
Der zweite Schultag nach den Osterferien, 21. April (bisher als Nachtermin für Sprechprüfungen vorgesehen) wird für die Profilfachprüfungen genutzt.

Als Termine sind vorläufig vorgesehen:

• Di., 21. April 2020 Profilfächer
• Fr., 24. April 2020 Kernfach-Englisch
• Do., 30. April 2020 Kernfach Deutsch
• Di., 5. Mai 2020 Kernfach Mathematik
• Di./Mi., 26./27. Mai 2020 Sprechprüfungen im Kernfach Englisch

Von:
Alexander Kraft
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3)


Stand: 23.03.2020

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler der Willy-Brandt-Schule,

nun ist die erste Woche, in der ihre Kinder selbstständig zu Hause arbeiten, vorbei und die Ferien rücken näher. Alle Schülerinnen und Schüler wurden von ihren Fachlehrkräften für die beiden Wochen vor den Ferien mit Lernstoff versorgt.
Die Rückmeldung der Kolleginnen und Kollegen zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler diese Aufgabenstellungen sehr ernst nehmen und sich bei der Erledigung der Aufgaben viel Mühe geben.
Das ist sehr erfreulich, da sie so im Lernfluss bleiben und die Zeit nutzen können, sich mit Unterrichtsinhalten auseinanderzusetzen, die sie für das Fortkommen in der Schule benötigen.
Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass der Erlass des Ministeriums eindeutig formuliert, dass die zu Hause erledigten Aufgaben nicht bewertet werden dürfen. Die Inhalte dürfen ebenfalls nicht in Leistungsnachweisen abgeprüft werden, wenn diese nicht vorher im Unterricht nochmals aufgegriffen wurden.

Zur Notbetreuung
Sollten einige Schülerinnen oder Schüler der 5. und 6. Klasse die Notbetreuung berechtigter Weise in den Schulferien in Anspruch nehmen wollen, so ist dieses durch die Eltern spätestens am Vortag bis 13.00 Uhr anzumelden.

Wir werden dann eine Betreuung von 8.00 bis 13.00 Uhr durch unsere Lehrkräfte gewährleisten.
Sollten Sie ein Kind in die Betreuung geben, sorgen Sie bitte dafür, dass es sich Dinge mitbringt, mit denen es sich beschäftigen kann.
Sie müssen davon ausgehen, dass Ihr Kind allein in der Schule ist oder maximal mit einem weiteren Kind auf Abstand spielen kann. Bücher, Hörbücher oder kleine Spiele etc., die man allein spielen kann, wären prima.
Ich wünsche Ihnen und euch weiterhin viel Kraft, gute Laune und vor allem Gesundheit.

Herzliche Grüße
Ihr und euer Thomas Kuhn



Stand: 20.03.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die erste Woche der Schließung der Schule und den damit verbundenen Einschränkungen liegt hinter uns. Durch das Ministerium haben wir täglich neue Informationen für das weitere Vorgehen erhalten.

So bietet unsere Schule eine Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 5/6 für die Kinder an, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastrukturen beschäftigt und erforderlich sind. Voraussetzung für den Betreuungsanspruch ist, dass beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende in einem entsprechenden systemrelevanten infrastrukturellen Bereich tätig sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinisch-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist.

Alle Berechtigten müssen eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers vorlegen. Die Schulleitungen müssen die Bedarfe erfassen. Das Betreuungsangebot ist ausdrücklich kein Unterrichtsangebot.

Die Notbetreuung geht von 8:00 – 13:00 Uhr und wird bis zum Ende der Osterferien angeboten.

Wir bitten um die Meldung bis spätestens 13:00 Uhr am Vortag bzw. für den Betreuungswünsch in den Ferien bis zum 25.03.2020 bis 13.00 Uhr unter

Willy-brandt-schule.norderstedt@schule.landsh.de

wenn die Notbetreuung entsprechend der oben beschriebenen Bedingungen möglich und gewünscht ist.

Nähere Ausführungen finden Sie im unten aufgeführten Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Lehrkräfte der WBS versorgen Ihre Kinder mit Aufgaben, damit sich Ihre Kinder in der unterrichtsfreien Zeit mit Unterrichtsinhalten beschäftigen und diese üben können.

Diese Form von selbstorganisiertem Lernen kann den Unterricht natürlich nicht ersetzen und sollte Sie nicht zum „Hilfslehrer“ machen. Wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, werden wir dafür sorgen, dass Ihre Kinder inhaltlich zunächst auf einen gleichen Stand gebracht werden, von dem aus dann gemeinsam weiter gelernt werden kann.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute in dieser schwierigen Zeit und bleiben Sie alle gesund!

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn
(Schulleiter)


Konzept für eine Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 – 6 an öffentlichen Schulen bis zum 19. April 2020


1. Bedarf für eine Notbetreuung an Schulen

Mit Geltung ab dem 16. März 2020 sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft erlassen worden. Ausgenommen sind Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind.
Zu den kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:
• Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
• Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
• Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
• Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
• Informationstechnik und Telekommunikation – insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
• Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
• Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
• Wasser und Entsorgung,
• Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
• Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.
Erforderlich ist, dass beide Elternteile in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinischen-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Auf den einschlägigen Erlass des MSGJFS zuletzt vom 19. März 2020 wird verwiesen.
Von dem Betretungsverbot ausgenommen sind ebenfalls diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Für diese Schülerinnen und Schüler wird ein schulischer Notbetrieb (Betreuung) auf Elternwunsch nach Entscheidung der Schulleitung sichergestellt. Da diese Schülerschaft zur besonderen vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehört, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten.
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind derzeit bis zum 19. April 2020 vorgesehen. Um trotz der Schulschließung und zur Vermeidung von Betreuungslücken den Eltern aus diesen besonders benötigten Berufsfeldern ihren Dienst für uns zu ermöglichen, stellen Schulen ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung.

2. Organisation der Notbetreuung an Schulen
Die Notbetreuung findet grundsätzlich an der zuständigen Schule statt. Die betroffenen Eltern melden rechtzeitig ihren Betreuungsbedarf bei der Schule an.
Das Notbetreuungsangebot wird erbracht von Lehrkräften, die nicht zu den Risikogruppen gehören, die keine eigenen Kinder unter 14 Jahren betreuen müssen, die nicht schwerbehindert sind und sich freiwillig zur Übernahme der Aufgabe bereit erklären. In Abhängigkeit von den örtlichen schulischen Gegebenheiten kann das Notbetreuungsangebot auch in Kooperation mit bereits bestehenden Betreuungsangeboten durch die Träger der Ganztagsschule bzw. offenen Ganztagsschule erbracht werden.
Grundsätzlich besteht das Notbetreuungsangebot von 08.00 bis 13.00 Uhr. In Abstimmung mit den Eltern und ggf. auch den Trägern der schulischen Ganztagsbetreuung kann es auch in darüberhinausgehenden Zeiten ermöglicht werden.
Kann an der zuständigen Schule aus organisatorischen oder personellen Gründen im Einzelfall ausnahmsweise das Betreuungsangebot nicht gewährleistet werden, wird ein mit der nächstgelegenen Einrichtung abgestimmtes Notbetreuungsangebot vorgehalten.
Die Schulen vereinbaren mit den Schulträgern, dass die Räume auch in den Ferien genutzt werden können, indem beispielsweise der Zugang zum Gebäude ermöglicht wird, die Alarmanlage entsprechend geschaltet wird, der Reinigungsbetrieb aufrechterhalten wird usw.
Die Schulen melden täglich über folgenden Link die Anzahl der bis 09.00 Uhr zur Notbetreuung angemeldeten Kinder und die dafür eingesetzten Lehrkräfte: https://mbforms.schleswig-holstein.de/?view=cobe1

3. Organisation der Notbetreuung an Schulen während der Ferienzeit
Die besondere Situation kann es erforderlich machen, dass Eltern, die den o.g. Berufsgruppen angehören, nicht wie geplant in den Osterferien ihre Kinder betreuen können, sondern Dienst tun müssen. Um für diese Eltern eine verlässliche und planbare Betreuungssituation im außerordentlichen Bedarfsfall sicherzustellen, soll an den Schulen bis zum 19. April 2020 ein  Notbetreuungsangebot zur Verfügung stehen. Dafür melden die Eltern bis zum 25. März 2020 die entsprechenden Bedarfe bei der Schule an. Während der Ferienzeit stellen die Schulen eine Erreichbarkeit für die Eltern sicher, damit neu auftretende Bedarfe zur Notbetreuung angemeldet werden können, und melden die Bedarfe über den o. g. Link.
In Abhängigkeit von den örtlichen schulischen Gegebenheiten kann das Notbetreuungsangebot auch während der unterrichtsfreien Zeit durch oder in Kooperation mit bereits bestehenden Betreuungsangeboten durch die Träger der Ganztagsschule bzw. offenen Ganztagsschule erbracht werden.

 

Stand: 16.03.2020
Information über Abitur-Prüfungstermine:
In Kürze sendet uns das Ministerium eine Übersicht mit Termin-Informationen über die Abiturprüfungen nach den Osterferien zu. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Abiturtermine (z.B. Nachprüfungstermin der Profilfachabiturprüfung) und demzufolge auch Studientage verändert werden.
Sobald die Termin-Informationen feststehen, gebe ich diese bekannt.
Bitte beachten Sie, dass sich Termine verschieben können. Das gilt ggf. auch für Studientage.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne Brückner

 

Stand: 13.03.2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ab Montag, den 16. März 2020 finden bis auf weiteres kein Unterricht und keine schulischen Veranstaltungen statt.
Für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse wird bis Mittwoch, den 18. März 2020 ein schulischer Notbetrieb eingerichtet.
Dies gilt nur für Kinder, deren Elternteile beide Berufe ausüben, die systemrelevante Infrastrukturbereiche betreffen.
Unsere Lehrkräfte werden per E-Mail versuchen, Ihre Kinder weiterhin mit Unterrichtsmaterial zu versorgen und auch über dieses Medium erledigte Aufgaben zu überprüfen und Rückmeldungen zu geben.

Die Abiturprüfungen, die vor den Osterferien angesetzt sind, werden auf die Nachschreibetermine nach den Osterferien gelegt.
21./ 22. April – Sprechprüfung Englisch
11. Mai – Abitur Profilfach

Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein (Link).

Herzliche Grüße

Thomas Kuhn